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Als “lebende Mitte” ist die Wohnbegleitung Ansprechpartner:in für verschiedenste Anliegen, sie verbindet, unterstützt und kümmert sich um alle Menschen im Haus in liebevoller Art und Weise.
Die Wohnbegleitung ist während der Bürostunden im Haus. Darüber hinaus ergeben sich viele Möglichkeiten im Zuge einer aktiven Nachbarschaftshilfe.
Bei langfristigem und hohem Pflegebedarf kann eine externe Betreuung vermittelt werden.
Es gibt in den Häusern Möglichkeiten, eine 24h-Hilfe einzuquartieren. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Haus im Leben und den Johannitern kann eine optimale Pflegeform gefunden werden.
Eine grundsätzliche Bereitschaft mit den Nachbar:innen in Beziehung zu gehen und Gemeinschaft zu leben sollte vorhanden sein. Ansonsten gibt es laut Haus im Leben Konzept einen Aufteilungsschlüssel der Generationen nach welchem die Besetzung der Wohnungen erfolgt.
Ein Wohnbegleitungsvertrag ist Teil des Haus im Leben Konzeptes und somit verpflichtend. Wer eine Wohnbegleitung gegenwärtig kaum in Anspruch nimmt, kann diesen Vertrag als Solidaritätsanteil oder als Vorsorge betrachten.
Eine gesetzliche Verpflichtung entsteht nicht, wohl aber eine Erwartungshaltung. Wer in ein Haus im Leben zieht, möchte aktiv mitgestalten und Gemeinschaft leben. Somit ist jede/r aufgefordert sich im Rahmen seiner Möglichkeiten einzubringen.
Die Wohnbegleitung kümmert sich aktiv darum, die im Haus lebenden Menschen zu vernetzen, in dem sie Treffen ermöglicht und mit allen Mieter:innen in Beziehung geht. Sie weiß Bescheid über die Ressourcen im Haus und ebenso über Bedürfnisse. Sie unterstützt bei der Umsetzung gewünschter Veranstaltungen und Projekte, sie hat ein offenes Ohr für jede/n, sie steht für und vermittelt Werte im Haus.
Die Wohnungen sind Wohnbau-gefördert und teilweise sind sie auch als Stadtwohnungen deklariert.
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